WIE GEPLANT - VOM BAUMEISTER

ING. GERHARD CSERER

Leistungen

Planung

Jedes Bauprojekt bedarf einer gründlichen Planung. Von der Entwurfsplanung bis hin zu fertigen Plänen auch in 3D werden von mir persönlich gezeichnet. Weiters führe ich für Sie sämtliche erforderlichen Erhebungen und Abklärungen durch, um eine baubehördliche Bewilligung zu erhalten. Eine funktionelle, flächensparende, ökologisch, energiebedachte und kostengünstige Planung ist mir ein besonderes Anliegen.

Folgendes kann ich Ihnen erstellen:

  • Entwurfspläne M 1:200
  • Einreichpläne für die Bau- als auch Gewerbebehörde M 1:100
  • Ausführungs-, Polier- und Detailpläne M 1:10 bis M 1:50
  • Bestandspläne M 1:100
  • Brandschutzpläne gemäß Planzeichenverordnung

Die Kosten eines Planes sind abhängig vom Aufwand und der Größe des Projektes.

Ausschreibung

Falls Sie für Ihr Bauvorhaben bzw. Ihr Projekt nicht genau wissen, wie Sie zum richtigen Produkt, zur besten bzw. günstigsten Ausführungsfirma kommen, kann ich Ihnen eine für Sie genau bestimmte Ausschreibung erstellen. Dazu biete ich weitere Leistungen wie Mengenermittlung, Leistungsverzeichnis, Baukoordination, Ausschreibung, Vergabevorschlag und Auftragserteilung Auftragserstellung.

Eine Ausschreibung ist eine schriftliche Leistungszusammenstellung, die bestimmte Arbeiten zu genau festgelegten Bestimmungen beschreibt. Sie ist weiters eine Einladung an ausführende Unternehmen ein Angebot zu legen. Aufgrund genau beschriebener Leistungen kann der Unternehmer einen Preis dafür anbieten.

Die Kosten einer Ausschreibung sind abhängig vom Umfang und Größe der Arbeiten.

Baukoordination

Der Planungskoordinator hat die Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß §7 Arbeitnehmerinnenschutzgesetz bei Entwurf, Ausführungsplanung und Vorbereitung des Bauprojektes zu koordinieren. Weiters hat er einen Sicherheits– und Gesundheitsschutzplan, entsprechend §7 Bauarbeiterkoordinationsgesetz auszuarbeiten. Zudem hat er eine Unterlage für spätere Arbeiten, entsprechend §8 Bauarbeiterkoordinationsgesetz, zusammenzustellen.

Als Planungskoordinator erstelle ich für Sie:

  • einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan)
  • Unterlagen für spätere Arbeiten
  • koordiniere die Umsetzung der Gefahrenverhütung

Die Kosten sind abhängig vom Umfang der Arbeiten.

Bauarbeitenkoordinationsgesetz - BauKG

Bundesgesetz über die Koordination bei Bauarbeiten

Dieses Bundesgesetz soll Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer auf Baustellen durch die Koordinierung bei der Vorbereitung und Durchführung von Bauarbeiten gewährleisten. Dieses gilt für alle Baustellen, auf denen Arbeitnehmer beschäftigt werden. Werden auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig, so hat der Bauherr einen Planungskoordinator für die Vorbereitungsphase und einen Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase zu bestellen. Dieselbe Person kann Planungs- und Baustellenkoordinator sein.

Energieausweis

Bei Neubau, Zu‐ und Umbau, sowie Sanierungen braucht man den Energieausweis für die Baubehörde als auch für die Wohnbauförderstelle. Ebenso wird er auch für Verkauf oder Vermietung gefordert. Als Baumeister gehöre ich zu jenem befugten Personenkreis, die berechtigt sind einen Energieausweis zu erstellen. Gerne berechne ich diesen rasch, gewissenhaft und preiswert.

Durch umweltgerechtes, energiesparendes Bauen oder Sanieren Ihres Objektes gewinnen Sie mehrfach. Sie können langfristig von wesentlich niedrigeren Heizkosten und einem höheren Wohnkomfort profitieren. Um darstellen zu können, welchen Heizwärmebedarf ein bestehendes oder geplantes Gebäude hat oder auch nach einer Sanierung haben wird, benötigt man einen Energieausweis. Er berücksichtigt die Wärmeverluste an der Gebäudehülle und die Energiegewinne durch Fenster und Glaselemente ins Gebäude. Das Ergebnis ist die Energiekennzahl. Sie gibt an, wie viel Heizwärme ein Objekt im Jahr unter genormten Bedingungen am tatsachlichen Standort benötigt.

Der Preis eines Energieausweise ist abhängig davon, wie groß mein Aufwand ist.

Schlussüberprüfung

Laut Bgld. Baugesetz im § 27 ist nach Beendigung des Bauvorhabens eine Fertigstellungsanzeige und ein Schlussüberprüfungsprotokoll der Baubehörde vorzulegen. Als Baumeister bin ich dazu berechtigt, Ihnen dieses Schlussüberprüfungsprotokoll zu erstellen. Preis je nach Größe und Aufwand.